Newsarchiv.

Corona Virus

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Hinzugefügt am 27.10.2020


Betriebliche Gesundheitsförderung

Seit 2008 bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuer-und sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2020 wird der Gesundheitsfreibetrag von 500 EUR auf 600 EUR angehoben

Hinzugefügt am 14.02.2020


Verpflegungsmehraufwendungen

Nach dem beschlossenen Jahresteuergesetz 2019 erfolgt ab 2020 eine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit von 24 auf 28 EUR und bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten von 12 auf 14 EUR.

Hinzugefügt am 01.01.2020

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