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Solidaritätszuschlag rechtmäßig

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.01.2023 entschieden. Über den Solidaritätszuschlag wird das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Verfahren entscheiden. „Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung.“

Hinzugefügt am 31.01.2023


COVID-19 Pandemie

Fördermittel können wir aus Kapazitätsgründen ausschließlich für unsere Bestandsmandanten beantragen.

Hinzugefügt am 03.01.2022


Corona Virus

Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Institutionen.

Hinzugefügt am 27.10.2020

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