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Neue Gleitzone für Midijobs ab 01.07.2019

Zum 01.07.2019 wird bei einem Midijob die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht. Neu ist ab 01.07.2019 auch, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen. Der Begriff „Gleitzone“ wird ab dem 01.07.2019 durch den Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt. Die Ausdehnung des Übergangsbereichs hat also zur Folge, dass Arbeitnehmer, die bisher mehr als 850,00 Euro verdienen, von einer verringerten Abgabenbelastung profitieren. Die volle Abgabenlast trifft sie erst ab einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 1.300,00 Euro. Für Arbeitsentgelte aus dem Übergangsbereich wird den Entgeltpunkten, die in die Rentenberechnung einfließen, ab 01.07.2019 das tatsächliche Arbeitsentgelt zugrunde gelegt – und nicht mehr wie bisher das fiktiv reduzierte Arbeitsentgelt.

Hinzugefügt am 01.06.2019


Rentenerhöhung

Zum 1.7.2019 gibt es eine spürbare Rentenerhöhung: Im Westen steigen die Renten um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 32,03 Euro auf 33,05 Euro (West) bzw. von 30,69 Euro auf 31,89 Euro (Ost). Das sog. Rentenniveau vor Steuern liegt unter Berücksichtigung der Rentenerhöhung für das Jahr 2019 bei 48,16 %. Durch das Rentenpaket vom Herbst 2018 ist gesetzlich festgelegt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken und der Rentenbeitragssatz nicht über 20 % steigen darf.

Hinzugefügt am 12.05.2019


Minijobs ab 01.01.2019

Zum 1. Januar 2019 ist das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Kraft getreten. Das Gesetz umfasst eine wichtige Änderung, die Minijobber und ihre Arbeitgeber unbedingt kennen sollten. Sie betrifft die "Arbeit auf Abruf" und letztlich auch die geringfügigen Beschäftigungen ohne schriftliche Arbeitsverträge oder ohne genaue Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit. Existieren keine schriftlichen Vereinbarungen zur Arbeitszeit, werden nun 20 Wochenstunden als vereinbart angesehen. Bei einem Mindestlohn von 9,19 EUR pro Stunde wären das 183,90 EUR Wochenlohn und - je nach Länge des Monats - rund 740 EUR Monatslohn. Damit ist die Minijobgrenze von 450 EUR überschritten. Das Gesetz betrifft zwar in erster Linie das Arbeitsrecht. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich die Träger der Sozialversicherung darauf berufen werden und im Rahmen ihrer Prüfungen die Minijobs zu sozialversicherungspflichtigen Jobs "umwandeln" werden. Hohe Beitragsnachforderungen wären vorprogrammiert.

Hinzugefügt am 19.04.2019

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