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Mindestlohn steigt ab 01.01.2024

Die Bundesregierung hat am 15.11.2023 die Erhöhung des Mindestlohns und die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs beschlossen. Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2024 auf 12,41 Euro und die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sog. Minijobs) auf 538,00 Euro monatlich.

Hinzugefügt am 24.11.2023


Solidaritätszuschlag rechtmäßig

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.01.2023 entschieden. Über den Solidaritätszuschlag wird das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Verfahren entscheiden. „Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer verfassungsgerichtlichen Klärung.“

Hinzugefügt am 31.01.2023


COVID-19 Pandemie

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Hinzugefügt am 03.01.2022

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